Wohngebäudeversicherung – Ihr Haus in guten Händen

Die richtige Wohngebäudeversicherung finden und abschließen

Nicht selten haben Eigentümer eine Menge Geld, Zeit, Energie und Herzblut in ihr Eigenheim investiert. Umso wichtiger ist es, die eigene Immobilie gegen verschiedene Schäden finanziell abzusichern und sich im Notfall vor dem finanziellen Ruin zu retten. Hier kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie kommt zum Tragen, wenn die Immobilie beschädigt oder sogar vollständig zerstört wird. Zudem ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung im Rahmen der Immobilienfinanzierung häufig verpflichtend.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und informieren Sie sich über passende Wohngebäudeversicherungen für Ihr Eigenheim!

Wofür brauche ich eine Wohngebäudeversicherung und wann sollte ich sie abschließen?

Grundsätzlich ist eine Wohngebäudeversicherung für jeden Eigentümer sinnvoll, der eine Immobilie besitzt. Insbesondere Hausbesitzer, Vermieter und Hausbauer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen, um sich gegen Risiken finanziell abzusichern. Der Status als Eigentümer ist zugleich Voraussetzung, um überhaupt eine solche Versicherung abschließen zu können.

Wohnungseigentümer müssen in der Regel keine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, da dies von der Eigentümergemeinschaft übergreifend erledigt wird. Die Versicherungskosten werden dann anteilig über das monatliche Hausgeld auf die Eigentümer verteilt.

Diese Schäden sind versichert:

  • Feuer: Kommt es zu Schäden infolge eines Brands zahlt die Versicherung. Auch Kosten, die durch Löschwasser und Ruß entstanden sind, werden erstattet.
  • Leitungswasser: Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und dazuzählende Anlagen wie Heizkörper und -rohre, Spülmaschinen, Waschmaschinen oder die Wasser- bzw. Abwasserleitungen. Platzt beispielsweise ein Wasserrohr, zahlt die Versicherung Schadensersatz.
  • Blitzschlag, Explosion, Implosion: Sollte ein solches Ereignis eintreffen, kann das einen Totalschaden der Immobilie bedeuten. Umso wichtiger ist ein umfassender Gebäudeschutz, um finanzielle Extrembelastungen zu vermeiden.
  • Überspannung: Ebenfalls versichert sind Schäden durch Überspannung als Folge eines Blitzeinschlags.
  • Sturm, Hagel: Geht es um Sturmschäden, ist die Windstärke das entscheidende Kriterium. Bei Windstärken über 8 übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für ein neues Dach oder die Reparatur des Gebäudes. Hagelschäden trägt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.

Wenn ein Schadensereignis eintritt, muss auf jeden Fall die Versicherung informiert werden. Am besten wird der Schaden mithilfe von Bildern und Fotos dokumentiert. Aufräum- und Reparaturarbeiten müssen immer mit dem Versicherer abgesprochen werden.

Welche Kosten werden im Schadensfall erstattet?

Mit der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Gebäude inklusive aller fest eingebauten Gegenstände versichert. Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Sturm, Leitungswasser, Feuer usw. entstanden sind. Erstattet werden unter anderem die Kosten für den Abbruch des Gebäudes, Aufräumarbeiten oder für die Sicherung des Grundstücks. Dabei kann die Kostenerstattung angefangen bei Reparatur- über Instandsetzungs- bis zu Wiederaufbaukosten nach Totalschaden alles umfassen.

Sollte das Haus oder die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar sein, trägt die Wohngebäudeversicherung auch die Kosten für eine Mietwohnung, die dann für den Übergang angemietet wird.

Bei einer völligen Zerstörung der Immobilie, wird ein neues Haus in gleicher Bauart und Ausstattung zum aktuellen Neuwertpreis errichtet – inklusive Kosten für den Architekten, die Planung und den eigentlichen Hausbau.

Das deckt die Versicherung nicht ab:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden nicht. Soll grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich mitversichert werden, muss dafür der entsprechende Tarif gewählt werden.
  • Brand: Vom Kamin ausgelöste Brände sowie Brände durch andere Gegenstände, die bewusst angezündet werden, sind nicht Teil der Feuerversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung.
  • Krieg: Kriegsschäden ersetzt die Versicherung nicht.
  • Wasser: Versichert sind Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Die Leitungswasserversicherung kommt aber nicht auf für Überschwemmungen, Schäden durch das Grundwasser oder witterungsbedingten Rückstau.
  • Fenster: Wenn offene oder undichte Fenster zu Schäden führen, greift die Sturmversicherung nicht.
  • Unfertige Gebäude: Wenn das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist, greift die Wohngebäudeversicherung noch nicht. In diesem Fall braucht der Eigentümer eine Feuerrohrversicherung, die zum späteren Zeitpunkt nach Absprache mit dem Versicherer in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden kann.

Deckungserweiterung – was ist sinnvoll?

Ein Großteil möglicher Schäden am Gebäude ist durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Um das Eigenheim noch besser zu schützen, empfiehlt sich aber die Ergänzung weiterer Versicherungen. Dazu zählt unter anderem die Elementarschadenversicherung, die das Gebäude bei Schäden durch sogenannte erweiterte Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung schützt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird dieser Zusatzbaustein immer wichtiger und wird von vielen Versicherern mittlerweile als fester Bestandteil der Wohngebäudeversicherung angeboten.

Ein weitere sinnvoller Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung ist die Glasbruchversicherung. Sie leistet Ersatz, wenn Scheiben oder Spiegel kaputt gehen, zum Beispiel Tischplatten, Wintergärten oder Duschwände.

Wie teuer ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem spielen die Bausubstanz, die Ausstattung der Immobilie und Informationen zur Lage eine wichtige Rolle bei der Berechnung. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, die Kosten der Wohngebäudeversicherung festzulegen. Ausgangspunkt ist dabei immer der Neuwert der Immobilie.

Wenn die Kosten über ein Wertgutachten festgelegt werden, bestimmt ein Gutachter den Verkehrswert des Gebäudes. Das ist mit hohen Kosten verbunden und der ermittelte Wert ist oft niedriger angesetzt als die Wiederaufbau-Kosten. Dafür bleibt die Versicherungsprämie in der Regel konstant.

Wird der Versicherungsbeitrag mithilfe des Wohnflächentarif bestimmt, wird eine pauschale Versicherungssumme abhängig von der Hausgröße berechnet. Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau eines ortsüblichen Gebäudes derselben Größe und Bauart. Weil vorab eine Höchst-Entschädigungsgrenze festgelegt wird, wird die aktuelle Baupreisentwicklung bei der Versicherungssumme nicht einbezogen.

Im Idealfall werden die Kosten mithilfe des gleitenden Neuwertverfahrens ermittelt. Bei dieser Berechnung werden sowohl die Wertentwicklung des Gebäudes als auch die Entwicklung der aktuellen Baukosten berücksichtigt und die Versicherungssumme dahingehend einmal im Jahr angepasst. So ist sichergestellt, dass die Höhe der Versicherungssumme im Schadensfall immer den Wiederaufbau-Kosten entspricht und diese auch beim Totalschaden abdeckt.

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Häufig kommt die Frage auf, ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist. Das ist in der Regel für Privatpersonen bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich, weil es sich um eine Sachversicherung handelt, die nicht der eigenen Vorsorge oder Absicherung dient wie z. B. die private Haftpflicht- oder eine Unfallversicherung.

Eine Ausnahme gilt für Eigentümer, die ein Zimmer zur beruflichen Nutzung eingerichtet haben. Die Kosten für die Versicherung können dann anteilig als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben bei Selbstständigen geltend gemacht werden.

Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln

Versicherungen mit einer fest vereinbarten Vertragslaufzeit können regulär zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Häufig gilt hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Ein Kündigungsgrund ist dabei nicht erforderlich. Bei einem Vertrag mit über drei Jahren Laufzeit ist eine Kündigung zum Ende des dritten oder des darauffolgenden Jahres möglich.

Darüber hinaus kann die Wohngebäudeversicherung vorzeitig gekündigt werden, wenn es eine vorzeitige Beitragserhöhung gab, ohne dass sich zeitgleich der Versicherungsschutz verbessert hat. Auch nach der Regulierung eines Versicherungsfalles kann der Vertrag gekündigt werden.

Vor der Kündigung der Versicherung sollte aber unbedingt einer neuer Versicherungsvertrag unterschrieben worden sein, um einen versicherungslosen Zeitraum, in dem der Eigentümer selbst für alle Kosten aufkommen muss, zu vermeiden.

Wird die Versicherung nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate.  Im Anschluss kann der Vertrag erneut jährlich mit der 3-monatigen Frist gekündigt werden.

Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Beim Erwerb der Immobilie wird der neue Eigentümer automatisch auch neuer Versicherungsnehmer der bestehenden Wohngebäudeversicherung. Das geht aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hervor. Dank Sonderkündigungsrecht muss der Käufer die Gebäudeversicherung aber nicht dauerhaft behalten und kann sich nach dem Eigentümerwechsel für einen anderen Anbieter entscheiden.

Bei der Entscheidung, ob die Versicherung des Vorbesitzers übernommen oder besser gekündigt werden soll, geht es um die Frage: „Entspricht der Tarif mit seinen Leistungen den gewünschten Anforderungen?“. Der neue Eigentümer sollte auf jeden Fall prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz zu den eigenen Bedürfnissen passt. Reicht der Versicherungsschutz aus, um im schlimmsten Fall die Kosten für den Wiederaufbau zu decken? Ausschlaggebende Kriterien sind hier der Versicherungsschutz insgesamt sowie die Höhe der Versicherungsprämie und der gebotene Leistungsumfang im Schadensfall.

Wir finden die richtige Wohngebäudeversicherung für Sie

Die FALC Finance Versicherungsexperten führen ein umfassendes Markt-Screening aller Wohngebäudeversicherungsangebote mit modernen und professionellen Analyse-Tools durch, um für Sie das richtige und zu Ihren Bedürfnissen passende Angebot zu finden. Auch ein transparenter Vergleich mit der bestehenden Versicherung oder einem Altvertrag ist möglich. Entgegen der häufig verbreiteten Meinung, „Alte Versicherungen sind immer besser!“ kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Informieren Sie sich und lassen Sie sich bei Fragen von uns beraten!

FALC Finance – Ihre erfahrenen Versicherungsexperten

Die FALC Finance ist Teil der FALC Unternehmensgruppe, die seit 2009 mit der FALC Immobilien GmbH zu den führenden Immobilienunternehmen Deutschlands gehört. Die Versicherungsberater von FALC Finance arbeiten als unabhängige Experten eng mit den FALC Immobilienmaklern zusammen, um ihren Kunden neben der passgenauen Finanzierung exklusiv hochqualifizierte Versicherungsmöglichkeiten für noch mehr Sicherheit zu bieten.

Sie haben Fragen zur Wohngebäudeversicherung oder möchten sich von FALC Finance persönlich beraten lassen? Dann ist unser Versicherungsexperte Ingo Bitter-Prinz der richtige Ansprechpartner. Nehmen Sie Kontakt auf – wahlweise per E-Mail mail@falcfinance.de oder telefonisch über die kostenlose Rufnummer 0800 – 646 0 646. Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Vorteile im Überblick

Ob eine Eigentumswohnung im Zentrum, ein Einfamilienhaus im Grünen oder ein vermietetes Mehrfamilienhaus - mit unseren Versicherungsangeboten schützen wir Ihr Eigentum.

Unabhängige und professionelle Beratung

Anpassung der Konditionen an die finanzielle und persönliche Situation

Stressfrei die besten Angebote finden

Kontaktdaten
Humperdinckstraße 3  ·  53773 Hennef (Sieg)

0800 - 646 0 646

Erreichbarkeit

Mo. - So.: 6:00 - 22:00 Uhr

Der von Ihnen verwendete Browser ist veraltet

Aus Sicherheitsgründen und um die Homepage korrekt darstellen zu können, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu verwenden: